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In Kurzform:
Hallo Zusammen,
wesentliche Änderung für uns: Wir können mit 30 Personen draußen trainieren.
Das Forum ist seitens der Stadt Lohmar weiter geschlossen. Gruppen die in der Max Weber Halle trainieren können dies bis zu einer Personenzahl bis 10 durchführen.
Es geht also immer weiter.
Sportliche Grüße
Michael
In Langform:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
in diesem Infobrief finden Sie weitere Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise.
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 15.06.2020
Die wesentlichen Änderungen / Lockerungen:
- Nicht kontaktfreier Sport (Training) ist auch drinnen möglich (maximale Gruppengröße: 10)
- Sportliche Wettbewerbe im nicht kontaktfreien und kontaktfreien Sport sind auch drinnen möglich (maximale Gruppengröße: 10)
- Nicht kontaktfreier Sport (Training und Wettkampf) draußen kann mit einer Gruppengröße bis zu 30 Personen stattfinden
- In allen vorgenannten Fällen muss eine sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ gesichert sein
- Damit ist die Ausübung sämtlicher Kontaktsportarten wieder möglich. Die Schieflage zwischen Tanzsport in Tanzschulen und Tanzsportvereinen ist beseitigt
- Darüber hinaus ist Billard und Dartsport auch wieder in Gaststätten möglich
- Eine Vorlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten beim Gesundheitsamt ist in der CoronaSchVO nicht mehr (bzw. nur noch für die Profiligen, siehe § 9 Abs. 6.1, vorgesehen). Selbstverständlich bleibt aber die Pflicht zu geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz unverändert erhalten (siehe § 9 Abs. 1 der CornaSchVO).
Hinweis zur Rückverfolgbarkeit:
Die ab Montag gültige CoronaSchVo differenziert in § 2 zwischen einfacher und besonderer Rückverfolgbarkeit. Für den Sport ist nach aktueller Verordnung nur die einfache Rückverfolgbarkeit einschlägig. Das heißt: Mindestens in den o. g. Fällen 1. bis 3. ist es notwendig, Name, Adresse und Telefonnumer der teilnehmenden Sportler*innen (und bei 2. auch der Zuschauer*innen) zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren.
- CoronaSchVO Fassung 15.06.2020 mit Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards
- Orientierungshilfe zum Sportbetrieb ab 15.06.2020
- Forderungen für den Sport des Landessportbundes NRW zum Konjunkturprogramm des Bundes
- Einverständniserklärung zur Erfassung und Weitergabe von Personenkontaktdaten gemäß Corona-Schutzverordnung NRW
Wir appellieren weiterhin an alle Verantwortlichen in den Vereinen verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und die Hygienemaßnahmen einzuhalten!
Informationen für Vereine:
- Häufig gestelle Fragen (FAQ) LSB NRW
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kurzarbeit
- Musterschreiben an Sportvereine
- Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Informationsseiten der Behörden und Verbände:
- Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises
- www.rhein-sieg-kreis.de/corona
- Land NRW
- Landessportbund NRW
- www.lsb.nrw/medien/news/artikel/aktuelle-informationen-zur-coronavirus-epidemie
- Kreissportbund Rhein-Sieg
- www.ksb-rhein-sieg.de/themen/corona-virus/
- Robert-Koch-Institute (RKI)
Die tägliche Sportstunde gibt’s beim LSB NRW unter diesem Link: zur Website